Für jeden Natur- und Jagdinteressierten stehen die Jungjägerausbildungskurse der Jägerschaften offen, um die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zum erfolgreichen Absolvieren
der Jägerprüfung (Grünes Abitur) zu erlangen. In einem sehr umfangreichen Unterricht mit praktischen Übungen sowie einer intensiven Schießausbildung werden in mindestens 120 Stunden die vielfältigen
Ausbildungsinhalte übermittelt. Der Jagdscheinanwärter muss ausreichende Kenntnisse:
- der Tierarten und ihrer Biologie, der Wildökologie,
- des Jagdbetriebes
einschließlich des Jagdhundewesens, der Wildschadensverhütung,
- des Land- und Waldbaues, des Naturschutzes und der Biotoppflege,
- des Waffenrechts, der Waffentechnik
und der Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen,
- der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, insbesondere auch hinsichtlich seiner
Beschaffenheit als Lebensmittel,
- im Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie im Tierschutzrecht
Von Vorteil ist es natürlich,
wenn man bereits schon die Möglichkeit hat, in der Jagdpraxis mitzuarbeiten. Das vielseitige Programm aus diversen Wissensgebieten verlangt auch einen hohen Anteil an Selbststudium und die Bereitschaft, sich intensiv auf die Jägerprüfung vorzubereiten.
Nur die Angler und Jäger stellen sich einer staatlichen Prüfung. „Naturschützer“ kann man sich in anderen Naturschutzvereinen nennen, ohne sich einer Prüfung unterziehen zu müssen. In der Sächsischen Jagdverordnung
vom Jahr 2012 sind die konkreten Bedingungen zur Jägerprüfung zusammengestellt.
Die Jägerprüfung kann man im Freistaat Sachsen nur absolvieren, wenn man
eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann. Darüber hinaus prüft der Staat auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Jagdscheinerteilung nach bestandener Jägerprüfung! Das Vertrauen, Schusswaffen zu führen, erfordert
eine absolute Zuverlässigkeit.
Die Jägerprüfung wird von den Unteren Jagdbehörden der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte organisiert und von einem ehrenamtlichen
Prüfungsausschuss unterstützt.
Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:
Jagdliches Schießen in den Disziplinen
Stehender Bock, laufender Überläuferkeiler und Wurftaube
1. Rehbock: Bei fünf Schuss auf eine Rehbockscheibe (DJV-Wildscheibe Nummer 1, Anhang 4
der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) müssen aus 100 m Entfernung sitzend aufgelegt mit einem auf Rehwild zugelassenen Kaliber und mit beliebiger Visierung und Optik vier Treffer erzielt werden. Als Treffer zählt
der getroffene neunte und zehnte Ring; ein angerissener Ring gilt als getroffen. Dem Bewerber ist der Sitz des ersten Schusses anzuzeigen.
2. Keiler: Bei fünf Schuss auf eine Keilerscheibe (DJV-Wildscheibe Nummer 5, Anhang 4
der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) mit einem auf Rehwild zugelassenen Kaliber müssen auf eine Entfernung von 50 m stehend freihändig aus dem jagdlichen Anschlag mit oder ohne Optik drei Treffer erzielt werden.
Als Treffer zählt der getroffene dritte bis zehnte Ring; ein angerissener Ring gilt als getroffen. Dem Bewerber ist der Sitz des ersten Schusses anzuzeigen.
3. Wurftaube: Auf fünfzehn Wurftauben müssen im Trap-
oder Skeetschießen mit höchstens 2,5 mm Schrotstärke vier Treffer erzielt werden. Als Treffer gilt, wenn von der Wurftaube mindestens ein deutlich sichtbares Stück abspringt.
Nicht
bestandene Disziplinen dürfen im Verlauf der Schießprüfung einmal wiederholt werden.
Schriftliche Prüfung im „multiple-choice-Verfahren“
Von 3 Antworten ist nur eine zutreffend: ca. 200 Fragen sind in den 4 Fächern zu beantworten, dabei müssen mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden.
Mündlich-praktische Prüfung, inklusive Waffenhandhabung
In maximal 15 min/Fach werden die Kenntnisse getestet.
Quelle: http://www.ljv-sachsen.de/index.php?id=8; https://www.forsten.sachsen.de/wald/1592.htm